Rückkehrpflicht dokumentiert
RechnoFleet hilft bei der Dokumentation der Rückkehrpflicht nach PBefG — kein Ersatz für Rechtsberatung.
Hinweis: Diese Seite dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihre zuständige Genehmigungsbehörde oder einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Was ist die Rückkehrpflicht?
Nach § 49 Abs. 4 PBefG müssen Mietwagenunternehmer nach Ausführung eines Auftrags mit dem Fahrzeug zum Betriebssitz zurückkehren, sofern kein neuer Auftrag vorliegt.
Die Einhaltung dieser Pflicht ist dokumentationspflichtig. Behörden können Nachweise verlangen — insbesondere bei Kontrollen oder Konzessionsverlängerungen.
RechnoFleet ersetzt keine rechtliche Bewertung, unterstützt aber bei der strukturierten Erfassung und Dokumentation relevanter Daten.
Relevante Begriffe
Wie RechnoFleet unterstützt
Drei Module für die strukturierte Compliance-Dokumentation.
Fahrtenbuch-Zuordnung
Plattformfahrten werden automatisch dem Fahrzeug und Fahrer zugeordnet. Lücken in der Zuordnung werden als Prüfhinweis markiert.
Nachweis-Dokumentation
Exportierbare Berichte zur Vorlage bei Behörden oder Rechtsberatern. Strukturiert nach Zeitraum, Fahrzeug und Fahrer.
Fristen-Tracking
Konzessionsfristen, TÜV-Termine und Fahrerqualifikationen im Blick. Automatische Erinnerungen bei ablaufenden Fristen.
Was RechnoFleet nicht ist
Keine Rechtsberatung
RechnoFleet bewertet keine Einzelfälle und gibt keine rechtlichen Empfehlungen. Die Software dokumentiert Daten — die rechtliche Einordnung obliegt Ihnen oder Ihrem Rechtsberater.
Keine pauschale Live-Überwachung
RechnoFleet ist kein Live-Ortungssystem für den laufenden Betrieb. Standort- oder Bewegungsdaten werden nur verarbeitet, wenn sie für Nachweiszwecke ausdrücklich aktiviert sind.
Compliance-Dokumentation vereinfachen?
Lassen Sie sich zeigen, wie RechnoFleet Ihre Nachweispflichten strukturiert.
Demo anfragen