Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

nach Art. 28 DSGVO

Soweit Rechno im Rahmen der Dienstleistung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Technopolis GmbH (Auftragsverarbeiter) und der Kunde (Verantwortlicher) einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.

Der vollständige Vertragstext wird allen kostenpflichtigen Kunden bei Vertragsschluss zusammen mit den AGB und der Datenschutzerklärung ausgehändigt. Für Bestandskunden und Interessenten stellen wir den AVV auf Anfrage zur Verfügung.

Anfrage oder Fragen?

Wenden Sie sich bitte per E-Mail an datenschutz@rechno.io. Wir beantworten AVV-Anfragen innerhalb von fünf Werktagen.

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Stand: 21. April 2026 · Der finale AVV wird nach juristischer Prüfung hier abrufbar sein.